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Ein tolles wissenschaftliches Erlebnis: Ich war diese Woche auf dem World Congress of Constitutional Law an der University of Johannesburg in Südafrika – zusammen mit etwa siebenhundert Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern aus über hundert verschiedenen Ländern. Der World Congress findet erstmals in seiner Geschichte auf dem afrikanischen Kontinent statt. Das wurde auch Zeit! Der Stolz des Organisationsteams unter Führung von David Bilchitz ist spürbar.

Ich habe zwei Vorträge gehalten: Ein Vortrag zu „The Non-Bindingness of Ombuds“ im Rahmen des Workshops „The Fourth Branch: Design and Practice“. Der Vortrag untersucht systematisch und rechtstheoretisch die Bedeutung der Rechtsunverbindlichkeit ihrer Entscheidung für Ombudsinstitutionen. Ein weiterer Vortrag mit dem Titel „Comparative and Empirical Insights into Judicial Practice: Towards an Integrative Model of Proportionality“ im Rahmen des Workshops „Proportionality Principle in Constitutional Law – New Challenges to a Conventional Judicial Construction“. Auf der Grundlage einer empirischen und rechtsvergleichenden Untersuchung der verfassungsgerichtlichen Praxis der Verhältnismäßigkeit in Deutschland, Kanada, Südafrika, Israel, Polen und Indien argumentiert der Vortrag, dass die Gerichte die verschiedenen Prüfungsstufen der Verhältnismäßigkeit – legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn – häufig in integrativer Weise anwenden, um zu einem Gesamturteil zu gelangen.

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