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Wenn sich die Grundrechte-Vorlesung in eine Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht verwandelt

Im Rahmen meiner Vorlesung im Verfassungsrecht I (Grundrechte) an der Uni Bremen fand am Mittwoch, den 31. Januar 2024 ein verfassungsrechtlicher Moot Court statt. Dabei simulierten die Studierenden ein verfassungsgerichtliches Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Pandemie. Rik Manzke und Henri Bergeest übernahmen die Rolle des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und führten zu Beginn kurz in den Fall ein. Irma Weyde und Jan Büsselmann spielten die Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführer:innen, Antonia Figur und Amir-Mahdi Kamali die Verfahrensbevollmächtigten der Bundesregierung. Die anderen Studierenden schlüpften in die Rolle der Bundesverfassungsrichter:innen und stellten den Verfahrensbevollmächtigten nach ihren Plädoyers Fragen zu ihrer verfassungsrechtlichen Argumentation.

In der nachfolgenden Vorlesung wurde der Fall gemeinsam diskutiert und in den größeren Zusammenhang der Rolle der Verfassungsgerichtsgerichtsbarkeit in Zeiten einer Pandemie gestellt. Die Idee, die Verfassungsrechtsvorlesung in einen Moot Court umzuwandeln, in dessen Rahmen die Studierenden selbst zu Akteuren des Verfassungsrechts werden, stammt vom legendären US-amerikanischen Professor Derrick Bell, dessen innovatives und aktivierendes Lehrkonzept wissenschaftlich vielfach rezipiert wurde.

Präsentation im Hörsaal

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