Ein großer Schritt und das Ergebnis jahrelanger harter Arbeit! Ich habe heute meine Habilitationsschrift „Außergerichtliche Grund- und Menschenrechtskontrolle. Chancen und Grenzen eines alternativen Modells jenseits der Gerichte in Deutschland, der Europäischen Union und den Vereinten Nationen“ im Dekanat des Juristischen Bereiches der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eingereicht.
Die Studie analysiert einen institutionellen Wandel in der grund- und menschenrechtlichen Landschaft: Neben oder anstelle von Gerichten kontrollieren mittlerweile eine verwirrende Vielfalt öffentlicher Beauftragter, Ombudsleute, Agenturen, Institute, Kommissionen, Ausschüsse und Räte auf verschiedenen Ebenen die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Normen durch die öffentliche Gewalt. Auf dieser realweltlichen Folie nimmt die Studie einen Perspektivenwechsel von justiziellen zu nicht-justiziellen Rechtsinstitutionen vor und untersucht, wie (wirksam) diese Grund- und Menschenrechte schützen: Wie gleichen und unterscheiden sich gerichtliche und außergerichtliche Kontrollinstitutionen und welchen Mehrwert bieten letztere jenseits der Gerichte? Prüfen diese Institutionen die Vereinbarkeit des geltenden Rechts mit den Grund- und Menschenrechten wie ein Gericht oder verwenden sie andere Prüfungstechniken? Befolgen staatliche Entscheidungsträger ihre Entscheidungen überhaupt, obwohl sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, und – wenn ja – mittels welcher Mechanismen veranlassen außergerichtliche Institutionen die Befolgung? Rekurrieren sie mangels rechtsverbindlicher Abhilfebefugnisse auf einen kooperativen und dialogischen Kontrollansatz und – wenn ja – ist ein solcher für den Schutz der Grund- und Menschenrechte überhaupt angemessen? Gelingt es ihnen, einen breiten Zugang zum Recht herzustellen und ganz besonders gesellschaftlich marginalisierten und vulnerablen Menschen, die es am nötigsten haben, Rechtsschutz zu gewährleisten?