Am 30. und 31. Mai 2024 fand am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) die von mir zusammen mit Kriszta Kovacs und Mattias Kumm organisierte Konferenz „Solange 50th Anniversary Conference: Constitutionalism beyond the State and the Role of Domestic Constitutional Courts“ statt.
Anlass war das 50-jährige Jubiläum des wegweisenden Solange I-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 1974, der als Grundstein für das europäische Verfassungspluralismusverständnis gilt. Mit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Deutschland, Europa und den USA und vielen spannenden Vorträgen und bereichernden Diskussionen war die Konferenz ein voller Erfolg. Mein Dank gilt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der DFG und dem Nomos-Verlag für die großzügige finanzielle Unterstützung!
Ich habe dort zum Thema „Solange I in the mirror of time: Building European constitutionalism from the bottom-up“ referiert. Der Vortrag ging der Frage nach, ob Solange I den Beginn eines konstruktiven verfassungsrechtlichen Integrationspfades markiert – indem es auf eine stärkere Berücksichtigung der Grundrechten im Gemeinschaftsrecht hinwirkte und so ein „bottom-up“-Modell des europäischen Konstitutionalismus begründete – oder ob es sich um eine rückwärtsgewandte Entscheidung handelte, die das europäische Gemeinschaftsrecht einseitig den Maßstäben einer einzelnen nationalen Verfassungsordnung unterwarf.
Ausgehend von einer historischen Rekonstruktion des Urteils argumentiere ich, dass das Bundesverfassungsgericht nicht primär aus institutionellem Eigeninteresse, sondern aus einer normativ tief verankerten verfassungsrechtlichen Überzeugung heraus handelte und dadurch das europäische Integrationsprojekt auf eine dichtere Legitimationsstruktur gründete.
Zur Veranstaltung: https://www.wzb.eu/de/events/solange-50th-anniversary-conference
